Soziales

 

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe erhalten grundsätzlich alle Studierenden, die österreichische Staatsbürger sind und im Inland einen Wohnsitz bzw. ihren Lebensmittelpunkt haben. Ausländische Staatsbürger erhalten Familienbeihilfe sofern sie eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben bzw. denen Asyl gewährt wurde.

 

Die Familienbeihilfe wird seit 1. Juli 2011 bis zum 24. Geburtstag, also bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, ausgezahlt.  Aus folgenden Gründen kann sich die Familienbeihilfebezugsdauer auf 25 Jahre verlängern:

  • wenn Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst abgeleistet wurde
  • wenn das Kind vor Vollendung des 24. Lebensjahres ein Kind geboren hat oder schwanger ist
  • wenn das Kind erheblich behindert ist (mindestens 50%)
  • wenn ein Studium mit einer gesetzlichen Mindeststudiendauer von 10 Semestern betrieben wird und dieses spätestens in jenem Kalenderjahr aufgenommen wurde, in dem der Studierende das 19. Lebensjahr vollendet hat
  • wenn vor Vollendung des 24. Lebensjahres eine 8 bis 12 Monate dauernde freiwillige praktische Hilfstätigkeit über einen gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege ausgeübt wurde

 

Studienbeihilfe

Studienbeihilfe erhalten in der Regel 20% der Studierenden. Du solltest dich aber von dieser Zahl nicht abschrecken lassen und unbedingt bis 15. Dezember um Studienbeihilfe ansuchen! Den Antrag dazu erhältst du im ÖH Sozialreferat.

 

Damit du Studienbeihilfe erhältst, muss eine soziale Förderungswürdigkeit und ein günstiger Studienerfolg vorliegen. Zweiterer muss nach 2 Semester vorgelegt werden und mindestens 30 ECTS (oder 14 Semesterwochenstunden) umfassen.

 

Anspruch auf Studienbeihilfe haben übrigens österreichische Staatsbürger und -staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“ (Details dazu findest du auf www.stipendium.at). Ob du Studienbeihilfe erhältst, hängt im Wesentlichen vom Einkommen deiner Eltern ab und, ob du weitere unterhaltspflichtige Halb-/Geschwister hast.

 

Wichtig ist, dass dein Jahreseinkommen EUR 8.000 nicht übersteigt, ansonsten verringert sich deine Beihilfe oder wird gänzlich gestrichen!

 

Du findest übrigens auf www.arbeiterkammer.com einen Stipendienrechner, bei dem du ausprobieren kannst, ob dir eine  Beihilfe zusteht!

 

Selbsterhalterstipendium

Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung einer Studienbeihilfe mindestens 4 Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten haben (Einkünfte jährlich zumindest € 7.272,-  - Brutto minus Sozialversicherung) und, die ihr Studium vor dem 30. Geburtstag begonnen haben, erhalten ein Selbsterhalterstipendium. Die allgemeine Altersgrenze erhöht sich - wenn mehr als vier Jahre Selbsterhalt nachgewiesen werden – u.a. für jedes volle Jahr, in dem Sie sich zur Gänze selbst erhalten haben, um ein weiteres Jahr, insgesamt aber um maximal fünf Jahre. Die derzeitige Höhe beträgt EUR 679,-.

 

Leistungsstipendium

Nach Abschluss eines Abschnittes (Diplom) bzw. bei Studien ohne Abschnittsteilung (Bachelor, Master) nach Abschluss des Studiums, kann bei Vorliegen eines günstigen Studienerfolges ein Antrag auf Leistungsstipendium bei der JKU gestellt werden.  Der Notendurchschnitt darf nicht schlechter als 2,00 sein. Der Antrag muss bis 30. September eingereicht werden!

 

Infos zu weiteren Beihilfen und Förderungen findest du auf www.stidpendium.at und www.jku.at!

 

Unter untenstehendem Link findest du die ÖSU Sozialbroschüre mit allen Details zu Förderungen und Stipendien.

 

ÖSU Sozialbroschüre 2012 zum Download